Behindertenbeiräte – Aufgaben und Funktionen –
Im Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) wird in § 12 die Einrichtung von Behindertenbeiräten in den niedersächischen Landkreisen und kreisfreien Städten bestimmt.
Behindertenbeiräte sollen die Bedürfnisse behinderter Menschen in die unmittelbare Politik einbringen. Jedoch gibt es bisher noch keine einheitliche Zuordnung von Aufgabenbereichen an Behindertenbeiräte. In diversen Behindertenbeiräten sind einige Aufgaben in der Satzung geregelt.
Aufgabenspektrum von Behindertenbeiräten: · Koordination der behindertenspezifischen Belange der Region · Abgestimmte Interessenswahrnehmung aller Behinderungsarten · Unterstützung bei Projekten und konkreten Einzelfällen Interessenwahrnehmung in Zusammenhang mit der kommunalen Politik · Beratung von politischen Gremien, Ausschüssen und der Verwaltung in allen Fragen, die behinderte Menschen betreffen, durch Anregung, Anfragen, Anträge, Empfehlungen und Stellungnahmen · Beratung der zuständigen Ressorts in wichtigen Fragen der Behindertenpolitik · Unterstützung bei Berichten über die Lage behinderter Menschen · Förderung der Zusammenarbeit mit Behörden und Verbänden · Erarbeitung entsprechender Initiativen Durch diese beschriebenen Aufgaben wird deutlich, dass ein Behindertenbeirat die Interessen und die Abstimmung der Interessenslagen aller Gruppen von Menschen mit Behinderungen gegenüber politischen Entscheidungsträgern, Gremien, Ausschüssen und der Verwaltung einbringen soll. Der Behindertenbeirat sollte die Interessen aller in der betreffenden Region lebenden Menschen mit Behinderung wahrnehmen. Dies setzt voraus, dass Vertreter aller Behinderungsarten im Beirat bzw. seinen Arbeitsgruppen mitwirken.
Die bestehenden Behindertenbeiräte und Behindertenbeauftragten aus den unterschiedlichen niedersächsischen Kommunen sind im Landesbehindertenbeirat organisiert und vertreten dort gemeinsam ihre Anliegen auf Landesebene.
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