Zahlen und Fakten
Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Sozialgesetzbuches, Neuntes Buch (SGB IX), sind Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt.
Zum Stichtag 31.12.2007 lebten in Oldenburg 13.083 schwerbehinderte Menschen. Mehr als die Hälfte von Ihnen ist 65 Jahre und älter. Bei 3.470 schwerbehinderten Oldenburgern besteht eine Behinderung aufgrund von Beeinträchtigung innerer Organe, 3.020 haben eine Querschnittslähmung, geistige oder seelische Behinderung, Suchterkrankung. 1.899 Bürger müssen mit einer Funktionseinschränkung der Wirbelsäule oder des Rumpfes leben.
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